Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Veranstaltung „Fairness für Pferde“

von Gestüt Moorhof – Marius Schneider / Reitkunst Events

Stand: Mai 2026


§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, Ticketkäufe, Anmeldungen, Veranstaltungen, Seminare, Kurse, Vorträge, Vorführungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Fairness für Pferde“ sowie weiteren Angeboten von:

Gestüt Moorhof – Marius Schneider
Sandweg 1
46419 Isselburg
Deutschland
Telefon: 0175 9609006
E-Mail: info@gestuet-moorhof.de

nachfolgend „Veranstalter“, „wir“, „uns“, „Gestüt Moorhof“ oder „Reitkunst Events“ genannt.

(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Buchung über eine Webseite, einen Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, über soziale Medien, über ein Buchungsformular, über einen Zahlungsdienstleister oder auf sonstigem Wege erfolgt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der Veranstaltung „Fairness für Pferde“ sowie an damit verbundenen Veranstaltungen, Kursen, Seminaren, Vorträgen, Vorführungen, Lehrveranstaltungen, Demonstrationen und sonstigen Leistungen rund um Pferde, Reitkunst, Pferdeausbildung, Horsemanship, Bodenarbeit, Fairness im Umgang mit Pferden und verwandte Themen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Ticketangebot, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

(3) Unsere Leistungen dienen der Wissensvermittlung, Inspiration, Schulung, Demonstration und praktischen Veranschaulichung. Ein bestimmter Lernerfolg, Trainingserfolg, gesundheitlicher Erfolg, eine bestimmte Verhaltensänderung eines Pferdes oder ein bestimmtes persönliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

(4) Die Veranstaltung kann theoretische und praktische Inhalte enthalten. Praktische Demonstrationen mit Pferden erfolgen unter Berücksichtigung des Tierwohls, der Sicherheit und der organisatorischen Möglichkeiten vor Ort.


§ 3 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung unserer Veranstaltungen, Tickets und Leistungen auf Webseiten, Flyern, Social-Media-Kanälen, Anzeigen, Plakaten oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung.

(2) Der Kunde gibt durch Absenden einer Bestellung, Buchung oder Anmeldung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung bestätigen, das Ticket bereitstellen oder eine Zahlungs- bzw. Bestellbestätigung übermittelt wird. Die Bestätigung kann per E-Mail, automatisiertem Buchungssystem, Zahlungsdienstleister oder auf anderem elektronischem Wege erfolgen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Kontaktdaten anzugeben. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und unsere E-Mails nicht durch Spamfilter blockiert werden.

(5) Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung über die üblichen Funktionen des verwendeten Browsers oder Buchungssystems korrigiert werden. Der Bestellvorgang kann vor dem endgültigen Absenden jederzeit abgebrochen werden.


§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Der Ticketpreis oder die vereinbarte Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort bei Buchung fällig.

(3) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungs- oder Bestellvorgang.

(4) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Etwaige Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Banken oder sonstigen Drittanbietern trägt der Kunde, soweit diese im Buchungsprozess ausgewiesen sind oder durch den Kunden verursacht werden.


§ 5 Tickets, Zutritt und Weitergabe

(1) Tickets berechtigen ausschließlich zur Teilnahme an der jeweils gebuchten Veranstaltung und nur im angegebenen Umfang.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket oder die Buchungsbestätigung auf Verlangen beim Einlass vorzuzeigen.

(3) Eine Weitergabe des Tickets an eine andere Person ist grundsätzlich zulässig, sofern das Ticket vollständig bezahlt wurde und keine personenbezogenen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen. Der Veranstalter sollte vorab in Textform informiert werden.

(4) Eine Rückerstattung wegen Nichtteilnahme, Krankheit, Verspätung, persönlicher Verhinderung, Reiseproblemen, Stau, Wetterproblemen bei der Anreise oder sonstigen Gründen aus der Sphäre des Kunden erfolgt nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese gegen diese AGB, Sicherheitsanweisungen, Hausregeln oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.


§ 6 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen

(1) Bei Verträgen über die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Kursen oder sonstigen Freizeitveranstaltungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten, Seminartickets, Kurstickets und vergleichbare Buchungen zur Veranstaltung „Fairness für Pferde“ oder anderen konkret terminierten Veranstaltungen.

(3) Eine freiwillige Stornierung, Umbuchung oder Erstattung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angeboten oder individuell vereinbart wurde.


§ 7 Dozenten, Trainer, Referenten und Programmänderungen

(1) In der Werbung, Veranstaltungsbeschreibung, auf Flyern, Webseiten, Social-Media-Kanälen oder sonstigen Materialien genannte Dozenten, Trainer, Referenten, Pferde, Programmpunkte oder Mitwirkende stellen den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geplanten Stand dar.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, angekündigte Dozenten, Trainer, Referenten, Pferde, Programmpunkte, Zeiten, Inhalte, Abläufe, Veranstaltungsbereiche oder organisatorische Bestandteile zu ändern, zu verschieben, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

(3) Ein Anspruch auf Teilnahme, Anwesenheit oder Mitwirkung eines bestimmten Dozenten, Trainers, Referenten, Pferdes oder sonstigen Mitwirkenden besteht nicht, auch wenn diese Person oder dieses Pferd zuvor beworben wurde.

(4) Änderungen im Dozenten-, Trainer-, Referenten- oder Programmplan berechtigen nicht zur Minderung, Rückerstattung oder zum Rücktritt, sofern die Veranstaltung insgesamt durchgeführt wird und der wesentliche Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

(5) Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit, Verhinderung, Reiseproblemen, höherer Gewalt, organisatorischen Gründen oder kurzfristigem Ausfall einzelner angekündigter Personen.


§ 8 Wetter, Gelände, Parken und äußere Bedingungen

(1) Die Veranstaltung findet auf oder im Umfeld einer Reitanlage, eines Gestüts, von Stallbereichen, Hofflächen, Außenflächen, Reitplätzen, Wiesen, Wegen, Zufahrten und sonstigen natur- und wetterabhängigen Flächen statt.

(2) Der Kunde erkennt an, dass es bei Regen, Schnee, Frost, Hitze, Sturm, Matsch, aufgeweichtem Boden, Dunkelheit, Nässe, Glätte oder sonstigen Wetterbedingungen zu Einschränkungen kommen kann. Dies betrifft insbesondere Wege, Sitzbereiche, Außenflächen, Parkflächen, Sichtverhältnisse, Bodenbeschaffenheit und organisatorische Abläufe.

(3) Parkplätze werden, soweit vorhanden, freiwillig und ohne Garantie auf Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Befestigung oder Bewachung bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz oder auf befestigte Parkflächen.

(4) Das Befahren und Benutzen von Parkflächen, Wegen, Zufahrten und Geländeflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

(5) Für wetterbedingte Beeinträchtigungen, Verschmutzungen, Festfahren, Schäden durch Matsch, Bodenunebenheiten, Nässe, Eis, Schnee, herabfallende Äste, naturbedingte Gegebenheiten oder ähnliche äußere Umstände übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft und soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

(6) Der Kunde ist selbst verantwortlich für geeignete Kleidung, festes Schuhwerk, wettergerechte Ausrüstung und eine dem Gelände angemessene Anreise.

(7) Die Veranstaltung kann auch bei schlechtem Wetter stattfinden, sofern die Durchführung aus Sicht des Veranstalters möglich und vertretbar ist. Schlechtes Wetter allein berechtigt nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.


§ 9 Absage, Verlegung, Unterbrechung, Abbruch und höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit oder Ausfall wesentlicher Personen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, extremen Wetterbedingungen, Unwetterwarnungen, Seuchen- oder Tierseuchengeschehen, technischen Störungen, Ausfall der Veranstaltungsstätte, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unmöglich, unzumutbar oder gefährlich machen.

(3) Im Falle einer Verlegung behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.

(4) Kann eine Veranstaltung endgültig nicht stattfinden und wird kein Ersatztermin angeboten, wird der gezahlte Ticketpreis erstattet.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall-, Betreuungs-, Transport- oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung, organisatorischer Notwendigkeit oder aus Gründen des Tierwohls unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung, sofern der Abbruch nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 10 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

(1) Der Kunde hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass Menschen, Tiere, Sachen und der Ablauf der Veranstaltung nicht gefährdet, gestört oder beeinträchtigt werden.

(2) Den Anweisungen des Veranstalters, der Dozenten, Trainer, Referenten, Helfer, Ordner, Stallbetreiber oder sonstigen beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.

(3) Pferde sind Fluchttiere. Auch gut ausgebildete Pferde können unvorhersehbar reagieren. Der Kunde hat stets ausreichenden Sicherheitsabstand zu Pferden, Reitern, Trainern, Absperrungen, Vorführflächen, Stallbereichen und Arbeitsbereichen einzuhalten.

(4) Das Betreten von Stallungen, Paddocks, Weiden, Reitflächen, Vorbereitungsbereichen, abgesperrten Flächen, privaten Bereichen oder sonstigen nicht freigegebenen Bereichen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

(5) Das Füttern, Anfassen, Betreten von Pferdebereichen oder der Umgang mit Pferden ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters oder der jeweils verantwortlichen Person erlaubt.

(6) Rauchen, offenes Feuer, Drohnen, laute Musik, störende Geräte oder sonstige störende Handlungen sind nur in ausdrücklich zugelassenen Bereichen oder mit vorheriger Zustimmung erlaubt.

(7) Der Veranstalter kann Personen von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, andere Teilnehmer stören, Tiere gefährden, alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss erscheinen, unerlaubte Aufnahmen machen, Bereiche unbefugt betreten oder sich sonst unangemessen verhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.


§ 11 Hunde

(1) Hunde sind während der Veranstaltung „Fairness für Pferde“ nicht gestattet.

(2) Dies gilt ausdrücklich für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für das Gelände des Gestüt Moorhof.

(3) Hunde dürfen nicht auf das Hofgelände, in Stallbereiche, Zuschauerbereiche, Vorführbereiche, Seminarbereiche, Wegeflächen innerhalb des Veranstaltungsgeländes, Verpflegungsbereiche oder sonstige Veranstaltungsflächen mitgenommen werden.

(4) Hunde dürfen ausschließlich auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplatzflächen mitgeführt werden.

(5) Auf den ausgewiesenen Parkplatzflächen sind Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass keine Gefährdung, Störung oder Belästigung von Menschen, Pferden, anderen Tieren oder Fahrzeugen entsteht.

(6) Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, Verunreinigungen, Störungen oder sonstigen Folgen, die durch den mitgeführten Hund verursacht werden.

(7) Bei Verstößen gegen diese Regelung kann der Veranstalter den Zutritt verweigern oder die betreffende Person vom Gelände verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.


§ 12 Teilnahme mit eigenem Pferd

(1) Eine Teilnahme mit eigenem Pferd ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich gebucht, angeboten oder vom Veranstalter bestätigt wurde.

(2) Der Teilnehmer versichert, dass sein Pferd gesund, haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend handelbar ist.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten und sein Pferd jederzeit so zu führen, zu sichern und zu versorgen, dass keine Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen entstehen.

(4) Der Teilnehmer hat alle erforderlichen Ausrüstungsgegenstände selbst mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Pferde von der Teilnahme auszuschließen, wenn gesundheitliche, sicherheitsrelevante, tierschutzrechtliche oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

(6) Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, sein Pferd, seine Ausrüstung oder seine Begleitpersonen verursacht werden.

(7) Ein Ausschluss eines Pferdes aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen begründet keinen Anspruch auf Erstattung, sofern der Ausschluss nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.


§ 13 Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Veranstaltung „Fairness für Pferde“ Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen erstellt werden können.

(2) Die Aufnahmen können zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen, auf Webseiten, in sozialen Medien, in Printmedien, auf Flyern, in Presseberichten, in Videos, in Nachberichten sowie für interne Zwecke verwendet werden.

(3) Bei Übersichtsaufnahmen, Aufnahmen von Veranstaltungssituationen, Stimmungsbildern oder Aufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungswerbung, soweit keine überwiegenden Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

(4) Für gezielte Einzelporträts, Interviews, Nahaufnahmen oder werblich besonders hervorgehobene Darstellungen einzelner Personen holen wir, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung ein.

(5) Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, kann dies vor oder während der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen. Wir bemühen uns, diesen Wunsch organisatorisch zu berücksichtigen. Bei großen Übersichtsaufnahmen, Gruppenaufnahmen oder Aufnahmen aus dem allgemeinen Veranstaltungsgeschehen kann eine vollständige Vermeidung im Einzelfall nicht garantiert werden.

(6) Die Rechte der betroffenen Personen nach den geltenden Datenschutzvorschriften bleiben unberührt. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.


§ 14 Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer und Besucher

(1) Während der Veranstaltung „Fairness für Pferde“ sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer, Besucher oder sonstige Gäste grundsätzlich nicht gestattet.

(2) Das Aufnahmeverbot gilt insbesondere für Demonstrationen, Unterrichtseinheiten, Vorträge, praktische Trainingssituationen, Dozenten, Trainer, Referenten, Pferde, Teilnehmer, Zuschauer, Lehrinhalte sowie sonstige Veranstaltungsinhalte.

(3) Es ist ausdrücklich untersagt, ganze Demonstrationen, Unterrichtseinheiten, Trainingsabschnitte, Vorträge oder wesentliche Teile hiervon aufzunehmen, zu speichern, zu veröffentlichen, weiterzugeben, zu vervielfältigen oder in sozialen Medien zu teilen.

(4) Eine Ausnahme gilt ausschließlich für ganz kurze Sequenzen, die im Rahmen einer vom Veranstalter ausdrücklich freigegebenen Social-Media-Aktion oder eines Gewinnspiels erstellt und veröffentlicht werden dürfen.

(5) Umfang, Dauer, Inhalt, Plattform, Hashtags, Markierungen und Art der Veröffentlichung richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Vorgaben des Veranstalters.

(6) Die erlaubten kurzen Sequenzen dürfen keine vollständigen Demo-Aufnahmen, keine zusammenhängenden Lehrinhalte, keine längeren Trainings- oder Unterrichtspassagen und keine Inhalte enthalten, die den Ablauf, das Konzept oder geschützte Inhalte der Veranstaltung wiedergeben.

(7) Ohne ausdrückliche Freigabe durch den Veranstalter dürfen auch kurze Sequenzen nicht veröffentlicht werden.

(8) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer und Besucher aufzufordern, unzulässige Aufnahmen sofort zu beenden, bereits erstellte Aufnahmen zu löschen oder Veröffentlichungen zu entfernen.

(9) Bei Verstößen gegen das Aufnahmeverbot kann der Veranstalter die betreffende Person von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

(10) Gewerbliche Aufnahmen, Presseaufnahmen, Interviews, Livestreams, Podcasts, Tonaufnahmen, Mitschnitte oder sonstige Veröffentlichungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt.


§ 15 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle Inhalte der Veranstaltung, insbesondere Konzepte, Unterrichtsinhalte, Texte, Skripte, Präsentationen, Videos, Bilder, Trainingsansätze, Logos, Marken, Veranstaltungsnamen, Grafiken und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt.

(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung, Aufzeichnung, Verwertung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

(3) Der Erwerb eines Tickets berechtigt ausschließlich zur persönlichen Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung.

(4) Lehrinhalte, Demonstrationen, Trainingsansätze und sonstige Inhalte dürfen nicht ohne Zustimmung des Veranstalters aufgezeichnet, kopiert, weitergegeben, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden.


§ 16 Haftung des Veranstalters

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen mit Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Pferde sind Lebewesen und können auch bei größter Sorgfalt unvorhersehbar reagieren.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(5) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch andere Teilnehmer, Besucher, Pferdehalter, Pferde, Hunde, Dozenten, externe Dienstleister, Stallbetreiber, Grundstückseigentümer oder sonstige Dritte verursacht werden, sofern diese Personen nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind oder wir den Schaden nicht zu vertreten haben.

(6) Für Garderobe, Wertgegenstände, Fahrzeuge, Anhänger, Ausrüstung, Sättel, Zaumzeug, Taschen, technische Geräte, Kleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

(7) Für Schäden, Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Wetter, Parkflächen, Bodenbeschaffenheit, Matsch, Nässe, unbefestigten Flächen oder naturtypischen Gegebenheiten haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur dann, wenn uns ein entsprechendes Verschulden trifft.


§ 17 Eigenverantwortung, Gesundheit und Tierwohl

(1) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, nur an Übungen, Vorführungen oder praktischen Einheiten teilzunehmen, denen er körperlich, gesundheitlich und fachlich gewachsen ist.

(2) Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Ängste, Unsicherheiten, Allergien oder besondere Risiken, ist der Veranstalter vor Beginn der Teilnahme zu informieren.

(3) Das Wohl der Pferde steht im Mittelpunkt. Der Veranstalter kann jede Handlung untersagen, die aus seiner Sicht tierschutzwidrig, gefährlich, grob unangemessen oder mit dem Veranstaltungsgedanken von „Fairness für Pferde“ nicht vereinbar ist.

(4) Teilnehmer und Besucher verpflichten sich zu einem respektvollen, ruhigen und rücksichtsvollen Umgang mit Menschen und Tieren.


§ 18 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation, Veranstaltungsorganisation, Teilnehmerverwaltung, Zugangskontrolle, Dokumentation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

(3) Soweit Zahlungsdienstleister, Ticketanbieter, technische Dienstleister oder sonstige Dritte in die Abwicklung eingebunden sind, können Daten an diese weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.


§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 20 Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 21 Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.


§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

X